Ehegattenunterhalt - Scheidungen
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst fuer seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten meist einen Anspruch auf Unterhalt. Problematisch sind oft die Faelle, in denen sich die Lebensverhaeltnisse des Unterhaltsberechtigten aendern. Der Unterhalt kann grundsaetzlich dadurch gefaehrdet werden, dass nach einer Trennung vom Ehepartner der Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft eingeht, auch wenn eine Heirat noch nicht stattgefunden hat. Nur gibt das der Unterhaltsempfaenger meist nicht zu, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Rechtlich liegt die Beweislast bei der Partei, die den Status-Quo aendern moechte.
Um einen Prozess aus Mangel an Beweisen nicht zu verlieren, sollte die unterhaltspflichtige Partei eine Detektei einschalten, die die noetigen gerichtsverwertbaren Beweise liefert. Der Beweis sollte verlaesslich sein, da unterhaltsberechtigte Person das wahrscheinlich nicht zugeben wird und auch andere Personen falsch aussagen laesst, da es um viel Geld geht.
Wir beschaffen Ihnen die noetigen gerichtsverwertbaren Beweise, damit Sie zu ihrem Recht kommen. Wir operieren weltweit und professionell.
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