Sie haben das alleinige Sorge- und oder Umgangsrecht fuer Ihre minderjaehrigen Kinder zugesprochen bekommen, aber Ihr ehemaliger Partner hat sich mit den Kindern ins Ausland abgesetzt, ohne dass Sie dort Ihr Recht durchsetzen koennen?
Es gibt Faelle, in denen dem einen Partner das alleinige Sorge- und Umgangsrecht zugesprochen wurde und der andere Partner sich mit dem minderjaehrigen Kind ins Ausland absetzt, wo Sie ihr Recht nicht durchsetzen koennen. In diesen Faellen sollten Sie eine Detektei einschalten. Formaljuristisch kann die Rueckfuehrung eines Kindes oft nur mit Hilfe des Haager Uebereinkommens und des Europaeischen Uebereinkommens geschehen. Bei einer Kindesentfuehrung in die Vertragsstaaten kann das Rueckfuehrungsverfahren durch einen Antrag beim Generalstaatsanwalts eingeleitet werden. In Staaten, die nicht dem Haager Abkommen angehoeren, hat die die Mutter kein oder nur ein beschraenktes Sorgerecht, so dass auf dem juristischen Weg meist keine Erfolgsaussichten bestehen. Hier gilt es, die Kinder oft unter grossen Risiken durch erfahrene Detektive aus dem jeweiligen Aufenthaltsland heimlich zurueckzufuehren. Ohne Hilfe einer Detektei oft ein fast aussichtsloses Unterfangen. Nutzen Sie die Erfahrung unserer Detektive wenn Sie Probleme bei Kindesentzug und Kindesrueckfuehrung haben - und das (fast) weltweit
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