Sind Sie ein Opfer von Wettbewerbsverstoessen oder wollen Sie sich davor schuetzen?
Unter Wettbewerbsdelikten versteht man Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die sich gegen den freien Wettbewerb richten. Oftmals werden diese Delikte im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Markengesetz geregelt. Zur Verfolgung solcher Verstoesse im Bereich des wettbewerbswidrigen Verhaltens bedarf es in der Regel einer klaren Beweisfuehrung, bei der unsere Detektive taetig werden.
Insbesondere im grossen Feld des unlauteren Wettbewerbs treten immer wieder Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern auf, die einer Klaerung und Beweissicherung beduerfen. Das UWG verbietet Wettbewerbshandlungen im geschaeftlichen Verkehr, die gegen die guten Sitten verstossen. Der allgemeine Massstab fuer die guten Sitten ist ueblicherweise die Auffassung des verstaendigen und gerecht denkenden Durchschnittsgewerbetreibenden.
Unzulaessig sind beispielsweise:
• den Absatz eines Konkurrenten zu behindern
• Arbeitnehmer systematisch abzuwerben
• irrefuehrende oder unwahre Angaben in der Werbung
• geschaeftliche Verleumdung und Anschwaerzen des Erwerbsgeschaeftes eines Mitbewerbers
Mit Hilfe von detektivischer Beweisfuehrung kann alsdann der Stoerer auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
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